Containerdienst
Ihr Spezialist für Abbruch & Containerdienst
Mit unserem Full Service Containerdienst entscheiden Sie sich für ein Unternehmen, das den gesamten Bereich der Abfallentsorgung abdeckt. Privathaushalte und gewerbliche Kunden in OWL vertrauen seit Jahren auf unseren zuverlässigen Service und unsere bedarfsgerechten Lösungen.
Für die Entsorgung unterschiedlichster Materialien, haben Sie eine große Auswahl an Containern. Für das Recycling und Verwertung von allen möglichen Abfällen haben wir Ihnen eine Übersicht aller Containerarten zusammengestellt, damit Sie es bei der Bestellung einfacher haben, den richtigen auszuwählen.
Allerdings können Sie uns auch jederzeit Fragen stellen z.B um jeweils den günstigsten Container für Ihren Bedarf zum finden. Gemeinsam finden wir dann die schnellste und kostengünstigste Lösung für Ihre Aufgaben heraus.
Wir bieten die Entsorgung von Bauschutt, Gartenabfällen, Bauabfall oder Sperrmüll. Wir bieten Ihnen immer den richtigen Container in der passenden Größe für den Umbau, die Renovierung, Entrümpelung, Bau, Garten, Handwerk, oder Industrie.
Zusätzlich bieten wir Ihnen Absetzmulden in den Größen 5 / 7 / 10 m³, auf Wunsch mit Klappe oder Deckel, für Bauschutt, Baumisch- und Mischabfälle, Grünschnitt, u.v.m.
Wenn es mal etwas größer sein darf, können wir auch Abrollcontainer in 15 oder 36 m³ zur Verfügung stellen.
Egal, ob Bauschutt, Mischabfall, Grünschnitt, Boden – wir entsorgen schnell und fachgerecht. Die „normalen“ Mulden sind in der Regel innerhalb von 1 – 2 Werktagen bei Ihnen vor Ort. 3 Wochen bleiben sie kostenlos, danach berechnen wir Ihnen € 1,– + MwSt. pro weiterem Tag
Was darf in welche Mulde? Wir sagen es Ihnen!
Mischpapier (AVV 150101)
rein darf:
Büropapier, Kartons, Kataloge, Papiertüten, Pappverpackungen, Prospekte, Zeitschriften, Zeitungen
nicht rein darf:
andere Abfälle, Getränke- und Konservendosen, Kunststofffolien, Plastiktüten, Verbundverpackungen (z.B. Tetrapack), Papierservietten / Papierhandtücher
Styropor, PU-Schaumdämmung, EPS (AVV 150102)
rein darf:
Verpackungsstyropor, Wand-, Decken-, Bodenstyropordämmung
nicht rein darf:
z.B. Mineralwolle (KMF frei, KMF haltig), sonstige Abfallstoffe
Bauschutt recyclingfähig
(AW 170101 Beton, 17012 Ziegel, 170103 Fliesen/Keramik, 170107 Gemische) Qualitätsklasse 1
rein darf:
Dachziegel Schotter und Kies, KS und Ziegelsteine, Pflastersteine, Fliesen und Kacheln, etc. | max. Kantenlänge: 60 cm
nicht rein darf:
Porenbeton, Bimsteine, Dachpappe, Fensterrahmen mit Glasresten, Folien etc. | keine organischen Materialien
Bauschutt nicht recyclingfähig
rein darf:
Porenbeton und Leichtbausteine
nicht rein darf:
z.B. Gips- und Faserzementplatten, Dämmstoffe jeglicher Art, Bitumenabfälle, Dachpappen und Folien etc.Sollten weitere Materialien im Bauschutt enthalten sein, muss die Ware als Baumschabfall zzgl. Sortierung berechnet werden!
Faserzementplatten
rein darf:
Faserzementplatten, Fassadentafeln, Welltafeln
nicht rein darf
:Bauschutt, Gips, organische Materialienein Nachweis, dass kein Asbest enthalten ist muss vorliegen! (z.B. durch eine Rechnung)
Altholz A1 (AVV 150103 unbehandelte Holzabfälle)
rein darf:
Balken, Bretter, Furnierholz, Holzkisten, Paletten, Schnittreste, naturbelassenes Holz ohne jegliche Oberflächenbehandlung wie Anstrich, Lasur oder Lackierung
nicht rein darf:
Möbel, Spanplatten, Schaltafeln, Türen, Holzmaterialien lackiert oder getränkt
Altholz A1 bis A3 (AVV 170201)
rein darf:
Faserzementplatten, Fassadentafeln, Welltafeln
nicht rein darf:
Bahnschwellen, Holz aus Dachkonstruktionen, Jägerzäune, Fensterrahmen aus Holz, Metallteile größer Durchmesser 5 mm Dachstuhl behandeltmit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
Holz A4 (AVV 170204)
rein darf:
Bahnschwellen, Holz aus Dachkonstruktionen, Jägerzäune, Fensterrahmen aus Holzmit Holzschutzmitteln lackiertes und schadstoffbelastetes Holz
nicht rein darf:
Mineralwolle, andere Dämmstoffe, Metalle, Grünabfälle mit Holzschutzmitteln lackiertes und schadstoffbelastetes Holz. Wenn Hölzer verschiedener Kategorien A1 bis A4 vermischt werden, muss der gesamte Container auf die höchste Kategorie deklariert werden
Metallschrott (AVV 170407)
rein darf:
Blech- und Stahlschrott, Fahrräder, Blechschrott, Konstruktionsteile, Maschinen + Geräte ohne Elektrik
nicht rein darf:
Elektronikschrott, Kühlschränke, Motoren mit Flüssigkeiten, Schadstoffe, Sandwichplatten
Boden und Steine (AVV 170504)
rein darf:
Bodenaushub siebfähig mit einem geringen Anteil an Steinen
nicht rein darf:
Lehm-/Ton-/bindige Böden, Grünabfälle, Altholz, Sperrgut, flüssige Abfälle, Asphalt, schadstoffbelastetes Material oder sonstige Verunreinigungen
Dämmmaterial ohne gefährliche Stoffe (AVV 170604) Stein- und Mineralwolldämmung
rein darf:
Steinwolle, Glaswolle, Verpackungsmaterialien in denen Glas- oder Steinwolle ohne gefährliche Stoffe sind
nicht rein darf:
Asbesthaltige Materialien, Dämmstoff e (KMF- haltig) muss in Säcke staubfrei verpackt sein. Die TRGS 519 bzw. 521 sind einzuhalten.Unverpacktes asbesthaltiges Material wird gem. der TRGS Richtlinien durch uns sortiert und verpackt. Die anfallenden Kosten sind vom Anlieferer- bzw. Abfallerzeuger zu tragen.
Asbesthaltige Baustoffe (AVV 170605)
rein darf:
Isolierplatten von Fassaden, Plan- und Wellasbestplatten, die zur Dacheindeckung und Isolierung benutzt werden, Rohre
nicht rein darf:
jegliche anderen AbfälleAbfall muss in speziellen Asbestsäcken verpackt werden, um trans-portiert und abgelagert werden zu können. Die TRGS 519 bzw. 521 sind einzuhalten.Unverpacktes Material wird gem. der TRGS Richtlinien durch uns sortiert und verpackt. Die anfallenden Kosten sind vom Anlieferer- bzw. Abfallerzeuger zu tragen.
Verwertbare Baumischabfälle (AVV 170904) Stofflich und energetisch verwertbar
rein darf:
Türen, Decken- und Fußbodenverkleidung, Verpackungen Kunststoff – / Alu-Fensterrahmen mit Glasresten, Gips- und Rigipsplatten, Holzreste, Holz-splitter, Kabel und Rohre, Kunststofffolien und Eimer (restentleert) etc.
nicht rein darf:
Dachpappe (teerhaltig), flüssige Abfälle, Zementplatten asbestfrei, Isolier- und Dämmstoffe Mineralfaserabfälle, Flüssigkeiten etc.
Baustoffe auf Gipsbasis (AVV 170802)
rein darf:
Gipsplatten aus Neubauten, Gipsplatten aus Umbauten/Renovierungen, Gipsputze ohne Fremdbestandteile
nicht rein darf:
Faserzementplatten / glatt oder wellig, Folien mit Restanhaftungen, Holzschnittreste, Kunststoffrohre, Kunststoff säcke und -eimer, Papiersäcke und Kunststoffe etc.
Rasenschnitt/Laub (AVV 200201)
rein darf:
Rasenschnitt, Laub, Mutterboden, Pflanzenerde
nicht rein darf:
Strauchschnitt, Wurzeln, Folien, Verpackungen, sonstige Verunreinigungen
Strauchschnitt/Grünschnitt (AVV 200201)
rein darf:
Ast- und Strauchschnitt, Wurzeln
nicht rein darf:
Laub/Rasenschnitt, Folien/Verpackungen, Grasnarbe, Boden, Buschbäume (auf Grund von Schädlingsbefall)